Banner Abteilung Rettungsdienst
In Deutschland ist der Rettungsdienst nach dem Förderalismusprinzip des Grundgesetzes Ländersache und wird daher durch Landesgesetze geregelt. Zur Durchführung des Rettungsdienstes greifen die Länder dabei auf unterschiedliche subsidiäre Modelle zurück. Die Länder legen die Aufgaben wiederum per Gesetz auf die Landkreise oder kreisfreien Städte um. Um dieser Aufgabe nachzukommen, stellen die Kommunen selbst Personal und Ausstattung des Rettungsdienstes oder betreiben eigene Rettungsdienstunternehmen, bzw. übertragen diese, sofern vorhanden, den hauptberuflichen Kräften ihrer Feuerwehr oder vergeben den Rettungsdienst an gemeinnützige Organisationen (das häufigste Modell in Deutschland) bzw. privatwirtschaftliche Unternehmen.

Wahrgenommen wird der bodengebundene Rettungsdienst im Auftrag der Kommunen durch:

           kommunale Rettungsdienstunternehmen (der Landkreis führt den                         Rettungsdienst eigenständig mit hauptberuflichen bzw. hauptamtlichen                 Kräften durch)
            die Feuerwehr mit hauptamtlichen bzw. hauptberuflichen Kräften
            die Hilfsorganisationen z.B. das Deutsche Rote Kreuz
            private Rettungsdienstunternehmen

Die Einsatzkräfte im Kreis Mettmann werden durch die Rettungsleitstelle in Mettmann alarmiert und koordiniert.

Von der individualmedizinisch ausgerichteten Patientenversorgung des Rettungsdienstes sind die Strukturen beim Massenanfall von Verletzten (MANV) abzugrenzen, die sich dadurch auszeichnen, dass primär nicht genügend Einsatzkräfte für die Bewältigung der Schadenslage vor Ort sind. Die medizinische Einsatzleitung bei einem solchen Ereignis obliegt dem Leitenden Notarzt (LNA). Der Organisatorische Leiter Rettungsdienst (Orgl/OLRD) übernimmt die Koordination der Rettungsmittel vor Ort und in Zusammenarbeit mit dem LNA die Verteilung der Patienten auf die Rettungsmittel, um sie in geeignete Krankenhäuser zu transportieren. Der reguläre Rettungsdienst wird dabei durch Helferinnen und Helfer unterstützt, die in Einsatzeinheiten oder Schnelleinsatzgruppen (SEG) zusammengefasst sind und bei Bedarf alarmiert werden. Diese Gruppen sind in der Lage, vor Ort Strukturen (zum Beispiel einen Behandlungsplatz) zur Patientenversorgung zu schaffen und können so die behandslungsfreie Zeit verkürzen.

Da viele Ortsgruppen der Hilfsorganisationen oder freiwilligen Feuerwehren auf dem Land Einsatzfahrzeuge besitzen, werden diese zunehmend auch als Einrichtung örtlicher Erster Hilfe (First Responder) eingesetzt, wenn ein Notfall in deren unmittelbarer Nähe geschieht. Sie bilden das Bindeglied zwischen Erster Hilfe und dem Rettungsdienst. Sie übernehmen die Patientenversorgung auf notfallmedizinischem Niveau und die Überbrückung der Zeit bis zum Eintreffen eines regulären Rettungsmittels.

Derzeit gibt es ca. 47.000 hauptberufliche Beschäftigte im deutschen Rettungsdienst. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Rettungsassistenten (berufliche Ausbildung), die die primäre Besatzung von Notfall-Rettungsmitteln stellen. Weitere Qualifikationsgrade sind Rettungssanitäter, Rettungshelfer und je nach Landesrettungsdienstgesetz eventuell Sanitätshelfer.

Rettungs- und Krankentransportdienst in Erkrath Krankentransportdienst

Der Rettungsdienst in der Stadt Erkrath wird hauptsächlich von der Feuerwehr wahrgenommen, die aber vom DRK Erkrath unterstützt wird. Das DRK Erkrath stellt in Zusammenarbeit mit dem DRK Mettmann jeden Freitag und Samstag das Personal und die Fahrzeuge für den Krankentransportdienst zur Verfügung. Der Krankenwagen ist dabei mindestens mit einem Rettungssanitäter und einem Rettungshelfer besetzt und transportiert vorwiegend nicht- Notfallpatienten wie z.B.: Dialysepatienten oder Patienten aus Pflegeheimen. Die Alarmierung erfolgt über die Rettungsleitstelle in Mettmann.

Jährlich transportiert das DRK Erkrath durch die ehrenamtlichen 12 Rettungssanitäter, Rettungshelfer und Rettungsassistenten ca. 120 PatientInnen. Die Helfer erfüllen diese Aufgabe neben ihrer beruflichen Tätigkeit in ihrer Freizeit.

Während der regulären Dienstzeit unterstützt das DRK Erkrath in bestimmten Situationen die Feuerwehr mit dem sogenannten First Responder (professioneller Erstversorger) und übernimmt dabei die Versorgung von Notfallpatienten bis zum Eintreffen eines Rettungswagens.

Bei bestimmten Schadensereignissen im Stadtgebiet oder Alarmstichworten für die Feuerwehr Erkrath (Stadtalarm) erhält das DRK Erkrath auch außerhalb der regulären Dienstzeiten eine Alarmierung und stellt bei Bedarf für diesen Einsatz einen qualifiziert besetzten Krankentransportwagen zur Verfügung. Damit ist das DRK Erkrath für den Einsatzfall in ständiger Alarmbereitschaft. Dafür sind die entsprechenden Einsatzkoordinatoren mit tragbaren Funkmeldeempfängern ausgestattet.

Alarmierungen im Rahmen des Stadtalarms 2012:

08.02.2012    13:13 Uhr        Schule - Grundschule Willbeck
02.03.2012    14:03 Uhr        Brandmeldeanlage - Baviercenter
22.03.2012    08:45 Uhr        Keller/Zimmer/Wohnung - Schildsheider Str.
22.03.2012    17:38 Uhr        Hochhaus - Am Stadtweiher
26.03.2012    07:52 Uhr        Brandmeldeanlage - Stadthalle Erkrath
20.04.2012    17:02 Uhr        Keller/Zimmer/Wohnung - Schlickumer Weg
23.04.2012    08:05 Uhr        Brandgeruch -
Polizeiwache Sedentaler Str.
28.04.2012    22:06 Uhr        Seniorenheim - Rosenhof Hochdahl
07.05.2012    21.48 Uhr        Brandmeldeanlage - Rosenhof Erkrath
15.05.2012    13:19 Uhr        Keller/Zimmer/Wohnung - Prof.-Sudhoff-Str. 


Im Krankentransportdienst kommen folgende Aufgaben auf die Fahrzeugbesatzung zu:

·  Ständigen Kontakt zur Rettungsleitstelle durch Statusmeldungen oder Funkkommunikation halten

·         Fahrt zum Einsatzort

·         Vor Ort Hilfe leisten und den Zustand der Patienten einschätzen

·         Transportfähigkeit der Patienten herstellen

·         Transport zum Zielort (Krankenhaus, Pflegeheim, Wohnung, etc.)

·         Übergabe des Patienten an Krankenhaus- oder Pflegepersonal

·         Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft und Rückfahrt zur Wache



Ausbildung für den Krankentransportdienst

RettAPO vom 3. November 2009: 

„Die Ausbildung von Rettungshelfern ist ausgerichtet auf die Funktion als Fahrer und die Unterstützung des Rettungssanitäters beim Krankentransport. Sie umfasst mindestens 160 Ausbildungsstunden und gliedert sich in

1.      eine theoretische Ausbildung einschließlich Prüfung von mindestens 80 Stunden…

2.      eine praktische Ausbildung von mindestens 80 Stunden […] in einer Rettungswache…“

In der theoretischen Ausbildung werden Grundlagen der Notfallmedizin und des Rettungsdienstes vermittelt. Die anschließende Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil (Reanimation und ein Fallbeispiel). Die praktische Ausbildung ist erst nach bestandener Prüfung möglich.

RettAPO vom 3. November 2009:

„Die Ausbildung von Rettungssanitätern ist ausgerichtet auf die Patientenbetreuung beim Krankentransport und auf die Fahrer- und Helferfunktion in der Notfallrettung. Sie umfasst mindestens 520 Ausbildungsstunden und gliedert sich in

1.      eine theoretische Ausbildung von mindestens 160 Stunden…

2.      eine klinisch-praktische Ausbildung von mindestens 160 Stunden […] an einem Krankenhaus, die in höchstens zwei Blöcken von mindestens je 80 Stunden abzuleisten ist,

3.      eine praktische Ausbildung von mindestens 160 Stunden […]in einer Rettungswache […]; es sind wenigstens 40 Einsätze, von denen mindestens 20 Notfalleinsätze sein müssen, nachzuweisen und

4.      einen Abschlusslehrgang mit 40 Stunden zu je 45 Minuten, der in der Regel in fünf Tagen abzuleisten ist.“


Die Ausbildung von Rettungsassistenten wird über das Rettungsassistentengesetz geregelt. Es handelt sich um eine berufliche Ausbildung, die sich wiederum in einen Lehrgang (mind. 1200 Stunden theoretische und praktische Ausbildung) und ein praktisches Anerkennungsjahr an einer Lehrrettungswache (mind. 1600 Stunden) aufteilt. Wird dies in Vollzeit durchgeführt dauert diese Ausbildung 2 Jahre. Der Rettungsassistent kümmert sich während der Fahrt um die Betreuung und evtl. Versorgung der Patienten und stellt damit den Assistenten des Notarztes dar. Dieser trägt bei seiner Anwesenheit die medizinische Verantwortung für den Patienten.



Finanzierung

Die Finanzierung der Vorhaltung ist unterschiedlich geregelt, für den Patiententransport kommt in der Regel die Krankenversicherung des Patienten auf.

Bei privaten Rettungsdienstunternehmen sind z.B. Medikamentenkoffer und Sanitätsmaterial meist verblomt, damit das Rettungsdienstpersonal nur im Notfall darauf zugreifen kann, um Kosten zu sparen. Hilfsorganisationen handhaben das etwas anders. Sie stellen jederzeit dem Rettungsdienstpersonal die Möglichkeit, den Patienten bestmöglichst zu versorgen und zu betreuen. Dadurch sind wir zwar nicht wirtschaftlich, aber menschlich, eines unserer Grundsätze beim Deutschen Roten Kreuz.

Darum sind wir den passiven Mitgliedern und allen anderen Spendern sehr dankbar, dass wir diese Qualität leisten können.



Kontakt

Bernd Krahl und Torben Peter

Bernd Krahl / Torben Peter
Abteilungsleitung Rettungsdienst

Bavierstraße 17
40699 Erkrath

Tel.: 01522 - 887 04 09
rettungsdienst@drk-erkrath.de
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BLZ: 30150200
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